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PopMart vs. Bambu Lab: Streit beigelegt – Was steckt dahinter?

  • Autorenbild: Sascha Surbanoski
    Sascha Surbanoski
  • vor 15 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Quelle :  Bambu Lab
Quelle : Bambu Lab

Ein Rechtsstreit zwischen dem Spielzeughersteller Pop Mart und dem 3D-Druck-Unternehmen Bambu Lab wurde inzwischen außergerichtlich beigelegt. Der Fall zeigt deutlich, wie wichtig Urheberrechte und Plattformverantwortung im wachsenden 3D-Druck-Ökosystem geworden sind.

Im Mittelpunkt des Konflikts standen nicht autorisierte 3D-Modelle beliebter Figuren, die auf der Plattform MakerWorld zum Download verfügbar waren. Nutzer konnten diese Modelle kostenlos herunterladen und mit 3D-Druckern reproduzieren – teilweise sogar zu kommerziellen Zwecken.




Inhaltsverzeichnis




Hintergrund des Rechtsstreits


Der Konflikt begann, als Pop Mart feststellte, dass zahlreiche nicht autorisierte 3D-Modelle seiner bekannten Sammelfiguren – darunter insbesondere die Figur Labubu – auf der Plattform von Bambu Lab verfügbar waren.

Diese Modelle wurden von Nutzern hochgeladen und konnten frei heruntergeladen werden. In vielen Fällen wurden die Figuren anschließend mit 3D-Druckern nachgedruckt und teilweise sogar verkauft.

Bereits im Mai und Oktober 2025 hatte PopMart das Unternehmen offiziell auf mögliche Urheberrechtsverletzungen hingewiesen. Nachdem keine ausreichenden Maßnahmen erfolgten, reichte das Unternehmen schließlich Klage ein.




Warum hat PopMart geklagt?


Der Hauptgrund für die Klage lag in der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten. Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten stehen zunehmend unter Druck, sicherzustellen, dass hochgeladene Inhalte keine geschützten Designs verletzen.

Zentrale Vorwürfe:

  • Veröffentlichung nicht autorisierter 3D-Modelle

  • Kommerzielle Nutzung geschützter Figuren

  • Fehlende Kontrolle über nutzergenerierte Inhalte

  • Verletzung von Marken- und Urheberrechten

Der Fall zeigt, dass die einfache Verfügbarkeit von 3D-Druckern die Durchsetzung von Urheberrechten deutlich komplizierter gemacht hat.




Außergerichtliche Einigung zwischen den Unternehmen


Laut Berichten chinesischer Medien und offiziellen Stellungnahmen wurde der Streit schließlich außergerichtlich beigelegt. Details zur Einigung wurden jedoch nicht öffentlich gemacht.

Bekannt ist jedoch:

  • Bambu Lab entschuldigte sich für entstandene Unannehmlichkeiten

  • Alle betroffenen Modelle wurden von der Plattform entfernt

  • Die Suche nach der Figur Labubu liefert derzeit keine Ergebnisse mehr

  • Beide Parteien verzichteten auf ein Gerichtsverfahren

Ein ursprünglich geplanter Gerichtstermin Anfang April wurde damit hinfällig.




Bedeutung für die 3D-Druck-Community


Der Fall ist besonders relevant für:

  • 3D-Designer

  • Maker und Hobbyisten

  • Betreiber von Modellplattformen

  • Online-Verkäufer von 3D-gedruckten Produkten

Er zeigt deutlich, dass Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten zunehmend rechtlich verantwortlich gemacht werden können.

Wichtige Erkenntnisse:

  • Urheberrechte gelten auch für 3D-Modelle

  • Plattformen müssen Inhalte aktiv moderieren

  • Kommerzielle Nutzung fremder Designs kann rechtliche Konsequenzen haben

  • Weitere ähnliche Fälle sind wahrscheinlich

Interessant ist auch, dass dies nicht der erste Rechtsstreit für das Unternehmen war. Ein weiteres Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen mit einem Animationsstudio läuft weiterhin.

Gleichzeitig bleibt der Marktanteil des Unternehmens stark: Berichten zufolge erzielte der Hersteller im Jahr 2025 einen Umsatz von über 10 Milliarden Yuan und hält rund 29 % Marktanteil im globalen Consumer-3D-Druckmarkt.




Fazit


Die außergerichtliche Einigung zwischen Pop Mart und Bambu Lab unterstreicht die wachsende Bedeutung von Urheberrechten im 3D-Druck-Zeitalter.

Mit der zunehmenden Verbreitung von 3D-Druckern und Modellplattformen wird die rechtliche Verantwortung für digitale Designs immer wichtiger. Für Nutzer bedeutet dies vor allem eines: Vorsicht beim Hochladen, Teilen und kommerziellen Nutzen von 3D-Modellen.

Der Fall dürfte daher kein Einzelfall bleiben, sondern ein Vorgeschmack auf weitere rechtliche Auseinandersetzungen in der Branche sein.

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